21:48 29-12-2025
Türkei bremst Flipping: 6-Monate/6.000-km-Auflage bis 1. Juli 2026
Die Türkei verlängert die 6-Monate/6.000-km-Auflage für Händler im Gebrauchtwagenmarkt bis 1. Juli 2026; vereinfachte Lizenzvorgaben gelten bis 1. April 2026.
Die Türkei hat eine der zentralen Beschränkungen für den Gebrauchtwagenmarkt erneut verlängert. Die Regelung gilt für gewerbliche Händler und untersagt den Weiterverkauf eines Fahrzeugs, solange nicht sowohl sechs Monate seit der Erstzulassung vergangen sind als auch mindestens 6.000 Kilometer auf dem Tacho stehen. Die Maßnahme gilt nun offiziell bis zum 1. Juli 2026.
Offizielle Stellen präsentieren den Ansatz als Mittel gegen spekulative Preissprünge, gegen das Horten für den schnellen Wiederverkauf und zur Minderung des Risikos, dass Käufer zu viel bezahlen. In der Praxis bremst die Vorgabe schnelle Deals aus und erschwert kurzfristiges Flipping – besonders bei fast neuen Fahrzeugen. Die Verlängerung macht deutlich, dass die Aufsicht weiterhin das Transaktionstempo glätten will, statt dem Arbitragehandel den Ton vorzugeben. Für Käufer bringt das Ruhe in den Markt und nimmt Druck aus spontanen Entscheidungen, während Händler mit engeren Spielräumen bei jungen Gebrauchten arbeiten müssen.
Parallel dazu verlängerte die Behörde Übergangserleichterungen bei den Lizenzunterlagen für Unternehmen. Für bestimmte Firmen bleiben vereinfachte Antragsvorgaben bestehen; die Frist wurde auf den 1. April 2026 verschoben. Das nimmt administrativen Druck aus dem System und fügt sich in die Linie ein, den Markt zu stabilisieren, statt zusätzliche Hürden aufzubauen.